In Fortschreibung der Arbeit des „Runden Tisches ‚Aktives Altern – Übergänge gestalten‘“ geht die 2018 im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend durchgeführte Studie „‚ICH? Zu alt?‘ Diskriminierung älterer Menschen“ Einschränkungen von Teilhabe und selbstbestimmter Lebensgestaltung aufgrund des Lebensalters nach.
Mit Diskriminierung haben wir es laut Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS 2017, S. 32) zu tun, „wenn Menschen in einer vergleichbaren Situation schlechter behandelt werden, diese Schlechterbehandlung an ein schützenswertes Merkmal anknüpft und kein sachlicher Rechtfertigungsgrund dafür vorliegt”. Um Altersdiskriminierung handelt es sich, wenn dies aufgrund des Lebensalters geschieht. Der ADS (2017, S. 217) zufolge zählt sie zu den häufigsten Formen von Diskriminierung und betrifft insbesondere „ältere“ Menschen.
Ziel der Studie war, Lebenswelten betroffener älterer Menschen zu untersuchen, um Altersdiskriminierung sozialwissenschaftlich zu definieren. Mit Hilfe eines qualitativ-explorativen Forschungsdesigns sollte der Diskriminierungsbegriff für die Praxis geschärft und greifbarer gemacht sowie der gesellschaftspolitische Handlungsbedarf identifiziert werden. Der Schwerpunkt lag auf den wahrgenommenen Diskriminierungen in den Bereichen Finanzgeschäfte, Engagement und Wohnen.
Altersdiskriminierung liegt gemäß der dieser Studie zugrundeliegenden Definition vor, wenn älteren Menschen Zugänge zu Gestaltungsspielräumen und Dienstleistungen erschwert oder gar verwehrt werden. Strukturelle Altersdiskriminierungen können im Rechtssystem, in den Medien, im Pflege- und Gesundheitssystem, in der Wirtschaft und in vielen anderen Bereichen auftreten. In diesem Zusammenhang sind Altersbilder als systematische Stereotypisierungen zu verstehen und können sich in Altersgrenzen manifestieren. Altersgrenzen wiederum stellen in vielen Lebensbereichen eine Form von Altersdiskriminierung dar.
Die Studie verdeutlicht, dass Altersdiskriminierungen Möglichkeiten der Teilhabe und des selbstbestimmten Handelns im Alter erheblich einschränken; insbesondere soziale Kontakte (im Engagement), Mobilität, Freizügigkeit und Gestaltungsspielräume allgemein. Aus subjektiver Perspektive tragen sie etwa zum Erleben von (drohender) Isolierung, von Verunsicherung, Ungerechtigkeit und Verletzung sowie zu der Wahrnehmung bei, mit dem Alter abgeschoben und nicht mehr wertgeschätzt zu werden. Auffällig war aber auch eine Nicht-Wahrnehmung von Altersdiskriminierung: Benachteiligungserfahrungen werden häufig in geringem Maße als Diskriminierung bewertet und stoßen auf wenig Sensibilität, weil sie als „normal“ wahrgenommen werden. Zudem gibt es einen offenbar auf die vorwiegende Zugehörigkeit unserer Interviewpartnerinnen und -partner zur Mittelschicht begründeten Effekt: Viele dieser relativ gut integrierten, sozial gut gestellten älteren Menschen fühlen sich gar nicht „alt“ und/oder wollen sich nicht als „alt“ wahrnehmen. Infolgedessen ist von einer beträchtlichen Anzahl nicht gemeldeter Fälle von Altersdiskriminierung auszugehen.
In 2019 wurden die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen in die breitere (Fach-)Öffentlichkeit gebracht, um Handlungsbedarfe aufzuzeigen und damit zur Sensibilisierung und Aktivierung relevanter gesellschaftlicher Akteure beizutragen.
Als Abschluss des Projekts wurden Informationen zum Thema in einer Handreichung festgehalten, die in einfacher Form Informationen und Anregungen zum Thema geben soll.
Den Abschlussbericht und die Handreichung des Praxisforschungsprojekts können Sie in gedruckter Form kostenlos über das ISS bestellen.
Schicken Sie uns hierfür einfach eine E-Mail mit dem Betreff „Diskriminierung älterer Menschen“ unter Nennung der gewünschten Publikation(en), Stückzahl und Ihrer Anschrift an info(at)iss-ffm.de.
Veröffentlichungen im Rahmen des Projekts (barrierearm):
Auftraggeber:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Projektlaufzeit:
2018 – 2019