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Wohlfahrtsverbände

Themenbereich des ISS

Empowerment zur Wohlfahrtspflege mit den Verbänden der DIK

Die in Deutschland lebenden 5,3 bis 5,6 Millionen Muslim*innen sind in der Inanspruchnahme von bestehenden ebenso wie in der Erbringung eigener Wohlfahrtsangebote – trotz zahlreicher Entwicklungsprojekte und Bemühungen der Akteure - unterrepräsentiert. Mit Blick auf die lange Tradition der Wohlfahrtserbringung durch religiöse Träger und die sozialstaatlichen Prinzipien der Subsidiarität, der Trägervielfalt sowie des Wunsch- und Wahlrechts ist es konsequent, dass sich ein professionelles muslimisches und alevitisches Wohlfahrtswesen als Ergänzung zum bestehenden Wohlfahrtssystem etabliert.

Der „politische Urknall“ zum Diskurs um muslimische und alevitische Wohlfahrtspflege auf Bundesebene erfolgte mit der Schwerpunktsetzung des Themas durch die Deutsche Islamkonferenz (DIK) ab 2014. Hieraus gingen wichtige Impulse zur Förderung für Theorie und Praxis hervor – auch das Projekt „Empowerment zur Wohlfahrtspflege mit den Verbänden der DIK“ entstand in diesem Kontext. Das Projekt wurde gemeinsam mit allen (damaligen) DIK-Verbänden unter Beteiligung der Spitzenverbände der Wohlfahrtspflege, die in der DIK mitwirkten, und unter Federführung des BMFSFJ entwickelt und von September 2017 bis Juni 2022 auf Bundesebene durch das ISS umgesetzt.

Die Ausgangslage: Man kennt sich nicht
Die ersten projektvorbereitenden Gespräche fanden 2016 in den Räumlichkeiten des BMFSFJ in Bonn unter der Federführung des damals zuständigen Referates statt. Das ISS war bereits als projektdurchführende Organisation benannt und bei diesen Gesprächen dabei. Eine der wesentlichen Beobachtungen damals: Die Akteure der Wohlfahrtsverbände, die in der BAGFW zusammengeschlossen sind, kannten sich untereinander, kannten die Vertreter*innen des BMFSFJ und auch das ISS als intermediäre Organisation. Die anwesenden Vertreter*innen der muslimischen und alevitischen Organisationen kannten sich untereinander nur rudimentär, die Akteure auf Seiten der Wohlfahrtsverbände gar nicht und hatten bis dahin auch kaum Kontakt zu Fachabteilungen des BMFSFJ. Rückblickend muss man festhalten: Das gegenseitige Kennenlernen und der damit einhergehende Kenntniserwerb über die jeweils „anderen“ Organisationen, ihre Aufträge und Strukturen, ihre Vernetzung in die Zivilgesellschaft war wesentlich für die Aufgabe und den Erfolg des Empowermentprojektes.

Schaut man auf den bisherigen Entwicklungsprozess einer muslimischen/alevitischen Wohlfahrt in Deutschland, muss man v.a. fokussieren auf:

  • Qualifizierung und Professionalisierung 
  • Vernetzung und Kooperationen,
  • Powersharing und Perspektivenwechsel
  • Trennung religiöser und sozialer Dienstleistungen
  • Angebote und Teilhabe am Sozialmarkt

Diese sechs Dimensionen wurden – und werden – sowohl in Praxis als auch in Wissenschaft als zentrale Handlungsstrategien zur Etablierung muslimischer und alevitischer Wohlfahrtsangebote konzeptionalisiert, ausprobiert und als ein wichtiger Erkenntnisstrang des zur Weiterentwicklung einer muslimisch/alevitischen Wohlfahrtspflege in Deutschland diskutiert und dazu auch entsprechend publiziert.

Das ISS war durch das BMFSFJ beauftragt, einen Entwicklungs- und Qualifizierungsprozess unter Beteilgung der alevitischen und muslimischen Akteure sowie der Akteure der Wohlfahrtspflege zu konzipieren und zu koordinieren. Das Projekt wurde durch einen hochrangigen Projektbeirat begleitet und eine Steuerungsgruppe, in der alle Projektbeteiligten vertreten waren, gelenkt. 

Qualifizierung und Professionalisierung
Der Entwicklungsstrang im Rahmen des „Empowermentprojektes“ startete mit der Umsetzung der zentralen Handlungsstrategien Qualifizierung und Professionalisierung. Darunter fielen sowohl die Professionalisierung der Strukturen und der bereits bestehenden Angebote als auch die Qualifizierung der Haupt- und Ehrenamtlichen in den Gemeinden und Verbänden. Als zentrale Arbeitsfelder, in denen Handlungsbedarf bestand und besteht, wurden und werden die Kinder- und Jugendhilfe sowie die Altenhilfe und Seniorenarbeit bearbeitet.

Vernetzung und Kooperation
Die Projekterfahrungen zeigten: Über die formalen Vernetzungsstrukturen, die sich insbesondere in den bestehenden Gremien des Projektes (Steuerungsgruppe Projektbeirat) abbildeten, entstanden weitere Kontakte und Netzwerke bzw. es wurde an schon bestehende Netzwerke angedockt. Auch hierin bestanden wichtige Schritte einer Professionalisierung.

Vernetzung bezieht sich dabei sowohl auf die Netzwerkentwicklung der Verbände untereinander als auch auf die mit weiteren Akteuren, z.B. der Freien Wohlfahrtspflege. Vertrauen spielt eine Schlüsselrolle – dieses musste grundsätzlich entwickelt werden, damit Kooperationen entstehen und sich tragfähig und nachhaltig etablieren konnten. 

Powersharing und Perspektivenwechsel
Es liegt nun durchaus nahe zu fragen: Führt Professionalisierung auch zu struktureller Teilhabe? Nach Empowerment muss Power-Sharing folgen, sonst nützen die steilsten Professionalisierungs- und Etablierungsstrategien nichts. 
Übertragen auf die muslimische und alevitische Wohlfahrt waren und sind damit öffentliche und freie Träger sowie politische Entscheidungsträger*innen gefordert, muslimische und alevitische Träger bundesweit und kommunal und strukturell an der Mitgestaltung der wohlfahrtsstaatlichen Leistungen zu beteiligen, einen Eintritt in den Sozialmarkt zu fördern und hier vorhandene strukturelle Hemmnisse abzubauen und damit Zugänge zu den entsprechenden benötigten Ressourcen zu ermöglichen – den „Kuchen“ also gemeinsam neu zu verteilen. Voraussetzung dafür ist ebenso die Anerkennung der entwickelten Kompetenzen und der spezifischen Expertise der neuen Partner*innen durch die bereits etablierten Träger. 

Trennung religiöser und sozialer Dienstleistungen
Ein bedeutsamer Entwicklungsschritt gelang in den vergangenen Jahren dadurch, dass die an einer Teilhabe am wohlfahrtsstaatlichen System interessierten muslimischen Verbände und Vereine erkennen mussten und erkannt haben, dass eine Trennung religiöser und sozialer Dienstleistungen eine unabdingbare Voraussetzung genau für diese Teilhabe ist. Die Gründungen von An Nusrat oder die Gründung des IKW – letzterer sogar als Zusammenschluss mehrerer religiöser Vereinigungen – zur Erbringung von sozialen Dienstleistungen sind gute Beispiele dafür. 

Angebote und Teilhabe am Sozialmarkt
Der Aufbau eigenständiger Strukturen und Angebote durch muslimische/alevitische Träger hat bisher eine große Hürde: Die Finanzierung dieser Bemühungen. Die Förderprogramme des BMFSFJ der letzten Jahre waren – im Sinne sich angleichender Chancen für in Deutschland unterrepräsentierte Bevölkerungsgruppen – wichtige Impulse dafür; eine von den muslimischen und alevitischen Akteuren immer wieder geforderte Ausweitung der Mittel im Sinne einer Infrastrukturförderung war und ist aber nicht die Aufgabe des Bundes. Nur langsam sickerte die Erkenntnis bei den Verantwortlichen muslimisch/alevitischen Akteuren durch, dass eigene, kultur- und religionssensible Angebote am Sozialmarkt nicht nur für die Bedürfnisse und Bedarfe der Bevölkerung wichtig sind, sondern auch eine Re- und Querfinanzierung der Infrastruktur als wohlfahrtsstaatlicher Akteur ermöglichen. Träger wie der Sozialdienst muslimischer Frauen (SmF), An Nusrat oder das IKW haben das sehr früh erkannt und entsprechend (erfolgreich) versucht, sich am Markt zu positionieren. 

Hier finden Sie unsere Abschlussveröffentlichung zum Projekt: Impulse für ein diversitätsgerechtes Wohlfahrtssystem

Auftraggeber: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Projektlaufzeit: September 2017 bis Juni 2022

Judith Dubiski
Bereichsleitung Gesellschaftliche Teilhabe - Themen: Jugendhilfe und Wohlfahrt
069 95 789 - 175
judith.dubiski(at)iss-ffm.de

Anne Stahlmann

Bereichsleitung Gesellschaftliche Teilhabe - Themen: Alter und Familie

069 95 789 - 133
anne.stahlmann(at)iss-ffm.de