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Armut

Themenbereich des ISS

Evaluation der Häuser des Jugendrechts in Niedersachsen

Das Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.V. (ISS) war im Jahr 2025 mit der Evaluation von sechs „Häusern des Jugendrechts“ in Niedersachsen betraut. In dieser Funktion unterstützte das ISS die Analyse und Bewertung des Konzepts, das darauf abzielt, Jugendkriminalität durch verstärkte Kooperation zwischen Staatsanwaltschaft, Polizei, Jugendhilfe im Strafverfahren und ggf. weiteren Akteuren vor Ort langfristig zu reduzieren.

Anders als der Name suggeriert, handelt es keineswegs um ein „Haus“ als eine Immobilie oder um Jugendrecht im Allgemeinen, sondern um eine intensivierte behördenübergreifende Zusammenarbeit, in denen Jugendstrafverfahren kooperativ bearbeitet werden. Eine einheitliche Ausgestaltung dieser Einrichtungen gibt es nicht. Ihre Konzepte unterscheiden sich voneinander unter anderen in Abhängigkeit von Zuständigkeitszuschnitten der beteiligten Institutionen, Einzugsgebieten und vor Ort tätigen freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe. An einem Standort arbeiten die kooperierenden Behörden tatsächlich unter einem Dach. An fünf weiteren Standorten erfolgt die Arbeit überwiegend „virtuell“, was allerdings keineswegs bedeutet, dass sich die Kooperationspartner*innen ausschließlich über Videokonferenzen austauschen. Im Gegenteil, gemeinsame Sitzungen finden häufig abwechselnd in unterschiedlichen Institutionen statt.

Die Evaluation verfolgte das Ziel, Aufbau, Funktionsweise und Wirkungen der umgesetzten Kooperationsformate differenziert zu untersuchen. Besonderes Augenmerk lag auf strukturellen Bedingungen, Verfahrensabläufen sowie der Perspektive der straffälligen jungen Menschen. Dabei wurden sowohl qualitative als auch quantitative Daten erhoben, um fundierte Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung des Konzeptes zu formulieren.

Nun ist der Evaluationsbericht online und hier sind die zentralen Befunde:

  • Das Modell der Häuser des Jugendrechts in Niedersachsen bietet einen wirksamen Rahmen für die koordinierte Bearbeitung von Jugenddelinquenz. An den sechs untersuchten Standorten konnte die behördenübergreifende Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaft, Polizei und Jugendhilfe im Strafverfahren deutlich verbessert und stärker institutionalisiert werden.
  • Fallkonferenzen ermöglichen passgenauere Reaktionen auf die Lebenslagen junger Menschen und tragen dazu bei, Verfahren flexibel zu beschleunigen oder zu entschleunigen. 
  • Positive Wirkungen auf Jugendliche und Heranwachsende zeigen sich vor allem in Einzelfällen, insbesondere dort, wo frühe Kontakte, schnelle Reaktionszeiten und passende Unterstützungsangebote zusammenwirken.
  • Zugleich verweist die Evaluation auf zentrale Entwicklungsbedarfe: bessere Gestaltung der Kooperationsorganisationen mit personellen Ressourcen, klarere Standards für die Gestaltung der Zusammenarbeit und Kommunikationswege, eine stärkere Einbindung von Opferschutzorganisationen und freien Trägern, mehr Sichtbarkeit in der Öffentlichkeit und Aufnahme der Präventionsarbeit (insbesondere an Schulen) als eine der Aufgaben der Häuser des Jugendrechts.

Die „Häuser des Jugendrechts“ werden durch das niedersächsische Justizministerium gefördert.

Hier finden Sie die Abschlusspublikation “Evaluation der Häuser des Jugendrechts”.

Auftraggeber: Niedersächsisches Justizministerium 
Laufzeit: 2024-2025
Projektmitarbeiter*innen: Dr. Irina Volf, Simone Habel, Moritz Golombek, Lea Herlitz

Dr. Irina Volf
Direktorin und Bereichsleitung Armut
069 95 789 - 138
irina.volf(at)iss-ffm.de