Das Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.V. (ISS) wurde mit der wissenschaftlichen Begleitung und Evaluation von sechs „Häusern des Jugendrechts“ in Niedersachsen betraut. In dieser Funktion unterstützte das ISS die Analyse und Bewertung des Konzepts, das darauf abzielt, Jugendkriminalität durch verstärkte Kooperation zwischen Staatsanwaltschaft, Polizei, Jugendhilfe im Strafverfahren und ggf. weiteren Akteuren vor Ort langfristig zu reduzieren.
Anders als der Name suggeriert, handelt es keineswegs um ein „Haus“ als eine Immobilie oder um Jugendrecht im Allgemeinen, sondern um eine intensivierte behördenübergreifende Zusammenarbeit, in denen Jugendstrafverfahren kooperativ bearbeitet werden. Eine einheitliche Ausgestaltung dieser Einrichtungen gibt es nicht. Ihre Konzepte unterscheiden sich voneinander u. a. in Abhängigkeit von Zuständigkeitszuschnitten der beteiligten Institutionen, Einzugsgebieten und vor Ort tätigen freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe. An einem Standort arbeiten die kooperierenden Behörden tatsächlich unter einem Dach. An fünf weiteren Standorten erfolgt die Arbeit überwiegend „virtuell“, was allerdings keineswegs bedeutet, dass sich die Kooperationspartner*innen ausschließlich über Videokonferenzen austauschen. Im Gegenteil, gemeinsame Sitzungen finden häufig abwechselnd in unterschiedlichen Institutionen statt.
Die Evaluation verfolgt das Ziel, Aufbau, Funktionsweise und Wirkungen der umgesetzten Kooperationsformate differenziert zu untersuchen. Besonderes Augenmerk liegt auf strukturellen Bedingungen, Verfahrensabläufen sowie der Perspektive der straffälligen jungen Menschen. Dabei werden sowohl qualitative als auch quantitative Daten erhoben, um fundierte Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung des Konzeptes zu formulieren.
Die „Häuser des Jugendrechts“ werden durch das Justizministerium Niedersachsen gefördert.
Auftraggeber: Justizministerium Niedersachsen
Projektlaufzeit: 2024-2025
Projektmitarbeiterin: Dr. Irina Volf, Simone Habel, Moritz Golombek, Lea Herlitz