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Anlässlich des heutigen Europäischen Tags zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexueller Gewalt (18. November) veröffentlicht die Beobachtungsstelle für gesellschaftspolitische Entwicklungen in Europa am ISS e. V. eine Publikationsreihe zum Thema „Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Europa bekämpfen“. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Bekämpfung von digitaler sexualisierter Gewalt.
Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche nimmt stetig zu. Durch digitale Technologien entwickeln sich außerdem neue Formen dieser Gewalt. Schätzungsweise ist jedes fünfte Kind in Europa von sexualisierter Gewalt betroffen. In jeder Schulklasse sitzen mindestens zwei Kinder, die bereits sexualisierte Gewalt erlebt haben. Zwischen 70 und 85 Prozent der Betroffenen kennen den Täter. In der EU gab es 2023 1,3 Millionen Meldungen über sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, darunter mehr als 3,4 Millionen Missbrauchsdarstellungen in Form von Bildern und Videos.
Die EU hat die Bekämpfung (digitaler) sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche zu einer Priorität erklärt. So gibt es aktuell Verhandlungen in der EU zur Überarbeitung einer seit 2011 bestehenden Richtlinie und zu einer neuen Verordnung. Ein Schwerpunkt liegt dabei insbesondere auf der Eindämmung digitaler Gewalt, die keine nationalen Grenzen kennt. Digitale Technologien verschärfen sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche weiter, insbesondere durch den rasant gestiegenen Einsatz von KI. Das Internet bietet Tätern zudem Anonymität sowie zahlreiche Plattformen, auf denen Missbrauchsdarstellungen und Anleitungen zum Missbrauch erworben sowie Missbrauch an Kindern und Jugendlichen begangen werden kann.
Im Bereich des Straf- und Familienrechts kann die EU den Mitgliedstaaten Vorgaben für Mindeststandards machen, die nationale Ausgestaltung variiert jedoch. Auf nationaler Ebene sind Frankreich und Spanien führend in der Bekämpfung von digitaler sexualisierter Gewalt. Spanien hat 2024 als erstes EU-Land eine App zur anonymen digitalen Altersüberprüfung eingeführt. Sie verhindert beispielsweise, dass Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren auf Pornoseiten zugreifen. Frankreich hat 2024 einen eigenen Straftatbestand für KI-generierte Missbrauchsdarstellungen eingeführt. Zudem können Personen, die sich einer Strafe im digitalen Raum schuldig machen, für einen bestimmten Zeitraum von sozialen Netzwerken ausgeschlossen werden.
Die Veröffentlichungen können auf der Webseite der Beobachtungsstelle kostenlos heruntergeladen werden.
- Expertise: Digitaler Schutzschild: Maßnahmen der EU gegen digitale sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Die Expertise stellt die bestehenden und geplanten Maßnahmen der EU zur Bekämpfung digitaler sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche vor.
- Übersicht: Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Einblick in straf- und familienrechtliche Regelungen in Europa. Die Übersicht stellt ausgewählte straf- und familienrechtliche Regelungen zum Umgang mit sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Deutschland, Frankreich, Irland, Schweden und Spanien vor.
- Dossier: Wie Kinder und Jugendliche in Europa vor sexualisierter Gewalt im Netz geschützt werden. Das Dossier beschäftigt sich aus europäischen, zivilgesellschaftlichen und nationalen Perspektiven damit, wie Kinder und Jugendliche wirksamer vor (digitaler sexualisierter) Gewalt geschützt werden können.
Das Team der Beobachtungsstelle analysiert gesellschaftspolitische Entwicklungen in Europa, veröffentlicht europäisch-vergleichende Analysen und führt europäische Fachveranstaltungen durch. Ziel ist es, europaweit Akteur*innen zu vernetzen und gegenseitiges Lernen anzuregen.
